Der Tiervermittlungsvertrag

Der Tiervermittlungsvertrag wird von der Pflegestelle ausgefüllt. Der Chip wird vom Tierdörfli auf die neuen Besitzer umgemeldet.

Anleitung

  • Seite 1 wird vom Interessenten ausgefüllt. Wenn Sie zur Miete wohnen, vergessen Sie nicht, eine Kopie des Mietvertrages zu bringen, welche die Erlaubnis zur Katzenhaltung beinhaltet. Sie können auch selber ein Schreiben aufsetzen und vom Vermieter unterschreiben lassen. Ohne diese schriftliche Bewilligung kann die Pflegestelle die Katze nicht abgeben. Vergessen Sie nicht, diese mitzubringen, wenn Sie die Katze abholen.
  • Seite 2 wird von der Pflegestelle ausgefüllt, wobei noch eingesetzt wird, dass die Katze, falls sie noch klein ist, mit ca. ½ Jahren kastriert werden muss. Sie dürfen bis zur Kastration nicht ins Freie gelassen werden.
  • Die Schutzgebühr wird beim Abholen fällig: CHF 450.- für unkastrierte Kitten und CHF 525.- für kastrierte Kitten und Katzen.
  • Die Katzen sind tierärztlich betreut, entwurmt, von Parasiten frei, auf Leukose getestet, komplett geimpft und gechipt.
  • Auf Seite 4 müssen Sie unterschreiben und der Vertrag wird vom Tierheim gegengezeichnet.
  • Der Vertrag wird beim Abholen der Katze ergänzt oder gemeinsam ausgefüllt und Sie erhalten nach der Unterzeichnung des Tierheimes ein Doppel zugeschickt.
  • Die Ummeldung der Katze bei Anis wird vom Tierheim für Sie erledigt.
  • Grosse Katzen sollten ca. 2 Monate im neuen Heim eingewöhnt werden.

Reservation der Katze und tierärztliche Austrittskontrolle

Wenn Sie sich definitiv für eine Katze entschieden haben, reservieren wir das Tier für Sie und melden es bei unserem Tierarzt für eine Austrittskontrolle an, falls die letzte Kontrolle schon etwas weiter zurück liegt. Danach vereinbaren wir gemeinsam einen Termin für die Übergabe des Tieres.

Tiervermittlungsvertrag und Spendenbeitrag

Bei der Übernahme des Tieres wird der Tiervermittlungsvertrag abgeschlossen und der Spendenbeitrag entrichtet. Dazu wird ein amtliches Dokument benötigt (Reisepass, Identitätskarte oder Führerschein). Man muss volljährig sein (und mind. 24 Jahre alt) und eine Privathaftpflichtversicherung haben. Zudem wird, sofern man zur Miete wohnt, die Bewilligung zur Tierhaltung von der Hausverwaltung benötigt. Der Spendenbeitrag beträgt für kastrierte Katzen CHF 525.- und für noch nicht kastrierte Jungkatzen CHF 450.-. Bei Übernahme einer Jungkatze besteht die Verpflichtung, diese kastrieren zu lassen, sobald sie alt genug ist.

Nach der Vermittlung

Auch nach der Vermittlung stehen wir Ihnen als Ansprechpartner rund um Fragen zu Ihrem neuen Familienmitglied und zu deren Haltung jederzeit zur Verfügung. Das Wohlbefinden unserer Katzen liegt uns am Herzen.
Eine Vor- und Nachkontrolle des neuen Zuhauses behalten wir uns vor.

Bitte beachten Sie

Alle unsere Katzen sind 2-3 Mal geimpft (Katzen, die bereits mit 8-9 Wochen zum ersten Mal geimpft wurden, brauchen insgesamt 3 Impfungen im Welpenalter, während bei Kitten, die erst ab der 12. Lebenswoche geimpft werden, eine zweimalige Impfung ausreicht), auf Leukose getestet, entwurmt, von Parasiten befreit und gechipt. Alle unsere Katzen sind nach erfolgter Grundimmunisierung, d.h. ab der 16. Woche, vermittelbar.

Voraussetzungen für die Wohnungshaltung

Wir platzieren keine Katzen als Einzeltiere in Wohnungshaltung, es sei denn, sie sind bereits absolute Einzelgänger. Fenster und Balkone müssen gesichert sein, d.h. ein Balkonnetz und ein Kippfensterschutz werden vorausgesetzt.

Voraussetzung für die Haltung einer Katze mit Freilauf

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Freigänger nicht in Innenstädte oder in Gegenden mit viel befahrenen Strassen vermitteln. Einen Freigang halten wir grundsätzlich nur in ruhigen Wohngegenden, wo die Katzen nicht den unmittelbaren Gefahren des Strassenverkehrs ausgesetzt sind, für vertretbar. Eine Katzenklappe an Haus- oder Terrassentüre muss für Freigänger unbedingt eingebaut werden. Junge Freigängerkatzen dürfen erst nach der Kastration ins Freie gelassen werden. Auch kastrierte Katzen dürfen erst nach einer Eingewöhnungszeit von 2 bis 3 Monaten (wenn sie sich wirklich sicher und zu Hause fühlen) das Haus zum ersten Mal verlassen.

Empfehlungen an den neuen Katzenhalter

  • Wohnungskatzen müssen 1-2 mal pro Jahr entwurmt werden (Jungkatzen alle 3 Monate), Freigänger alle 3 Monate.
  • Zum Entflohen verwenden Sie am besten nur Spot-Ons, keine Flohbänder.
  • Die Impfungen sollten jährlich aufgefrischt werden.
  • Zum Eingewöhnen (ca. 2-3 Tage) sollte die Samtpfote in einem Zimmer gehalten werden. Wird die Katze zu einer bereits vorhandenen Katze platziert, gibt man den Miezen ein Tuch mit dem Duft des neuen Gefährten.
  • Feliway-Stecker können das Wohlbefinden fördern und das Eingewöhnen erleichtern.
  • Reden Sie möglichst viel mit Ihrem Neuzugang, so dass er sich an Ihre Stimme gewöhnt.
  • Achtung: es sollten keine giftigen Zimmerpflanzen in der Wohnung sein.

Leistungen und Preise

Die Katzen werden alle tierärztlich betreut, entwurmt, von Parasiten befreit, auf Leukose getestet, 3 x geimpft (kleine Kitten brauchen eine dritte Schnupfenimpfung, die mit 15-16 Wochen noch gemacht werden sollte, besprechen Sie das mit Ihrem Tierarzt), gechipt und ältere als 6 Monate kastriert vermittelt. Die Kitten werden ab der 16 Woche platziert. Die Katzen werden mit hochwertigem Futter versorgt. Beim Auszug erhalten Sie einen Tiervermittlungsvertrag und werden gegen einen festgesetzten Spendenbeitrag von CHF 450.- für unkastrierte Kitten, kastrierte Büsi gegen CHF 525.- (Tierarztkosten) abgegeben. Junge Katzen sollten erst nach der Kastration ins Freie gelassen werden. Kastrierte Katzen können nach einer Eingewöhnungszeit von 2 Monaten ins Freie gelassen werden. Für Freigänger ist es uns wichtig, dass sie in VERKEHRSARMER GEGEND ein neues Daheim finden. Wohnungskatzen werden nur zu zweit oder zu einer anderen Katze platziert und sollten einen gesicherten Balkon benutzen können.

Um dem Büsi den Umzug zu erleichtern empfehlen wir Ihnen, einen FELIWAY Stecker zu besorgen. Den erhalten Sie beim Tierarzt.

Sollte es aus irgendwelchen Gründen am neuen Platz nicht klappen, z.B. mit einer anderen Katze, nehmen wir das Büsi natürlich wieder zurück. Man sollte der Katze auch Zeit geben, sich an die neue Situation zu gewöhnen. Gerne beraten wir Sie dabei.

Mieter brauchen eine schriftliche Bewilligung des Vermieters zur Haltung von Katzen und müssen diesen beim Abholen der Katze vorweisen.

Besuche nach telefonischer Vereinbarung.

FELIWAY Stecker

FELIWAY Zerstäuber + Flakon 48ml

Für ein gesteigertes Wohlbefinden Ihrer Katze vermittelt
FELIWAY® Geborgenheit und Sicherheit und hat eine Antistress-Wirkung.
FELIWAY® ist die synthetische Nachbildung des Gesichtspheromons der Katze. Mithilfe dieses Pheromons kennzeichnet sie den Bereich ihres Reviers, in dem sie sich sicher und geborgen fühlt. FELIWAY® verfügt über dieselben positiven Eigenschaften wie das natürliche Gesichtspheromon und gibt der Katze das beruhigende Gefühl, sich in einer vertrauten und sicheren Umgebung zu befinden. Entsprechend kann FELIWAY® für folgende Einsatzgebiete angewendet werden:

  • Um Katzen Wohlbefinden und Geborgenheit zu schenken
  • Um ihnen in aufregenden Situationen Sicherheit zu vermitteln
  • Um Stress aufgrund von Veränderungen im Umfeld zu reduzieren

So wenden Sie den FELIWAY® Zerstäuber an:

  • Entfernen Sie den Verschluss des Flakons.
  • Drehen Sie den Zerstäuber auf dem Flakon vorsichtig fest, bis Sie einen Widerstand spüren.
  • Wählen Sie eine freie Steckdose in dem Raum, der von dem Problem betroffen ist oder in dem sich die Katzen am meisten aufhalten.
  • Stecken Sie den FELIWAY® Zerstäuber so in die Steckdose, dass der Flakon unter dem Zerstäuber ist.
  • Die gewählte Steckdose sollte nicht durch Möbel oder Vorhänge verdeckt werden.
  • Der FELIWAY® Zerstäuber bleibt 24 Stunden am Tag über mindestens vier Wochen eingesteckt.
  • Nach vier Wochen ist der Flakon leer und sollte nach Bedarf ausgewechselt werden.